Leistungs- und Bewertungskriterien

Unter der Berücksichtigung des Brandenburgischen Schulgesetzes, der Grundschulverordnung, der VV-Leistungsbewertung und der Beschlüsse der Lehrerkonferenz, Stand: Juni 2025

Leistungsbewertung

Bezeichnet die pädagogisch-fachliche Beurteilung der schulischen Leistungen einer Schülerin / eines Schülers.

Sie sind an die Kriterien des Rahmenlehrplanes und der Verwaltungsvorschriften gebunden und sind im schulinternen Curriculum festgelegt.

Aufgaben der Leistungsermittlung

v   kontinuierlichen Rückmeldung für Lernende, Erziehungsberechtigte und Lehrende

v   Situationen der Leistungsermittlung deutlich unterscheidbar von Lernsituation erleben

v   Kriterien innerhalb der Schule abstimmen und für Transparenz sorgen

v   Lernbereitschaft fördern, Anstrengungsbereitschaft und Vertrauen in die eigene Leistungsfähigkeit stärken

v   Selbsteinschätzung entwickeln

Notendefinitionen lt. Schulgesetz § 57

Bewertungsmaßstab in Klasse 3, 4, 5 und 6
Beschluss der Lehrerkonferenz vom 17.06.2025

Anzahl und Dauer der schriftlichen Arbeiten

Bildungsgang in der Primarstufe und Bildungsgang zum Erwerb des Abschlusses der Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Lernen“ in den Jahrgangsstufe 1 bis 6

In den Jahrgangsstufen 3 bis 6 wird in den schriftlichen Arbeiten der Schwerpunkt Rechtschreibung angemessen berücksichtigt.

Eine der verpflichtenden schriftlichen Arbeiten kann durch eine mündliche Leistungserbringung ersetzt werden. Die Entscheidung trifft die Fachkonferenz.

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